Das Wachstumschancengesetz hat den letzten Schritt erfolgreich gemeistert: Der Bundesrat hat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Damit wurde auch die degressive AfA für den Neubau von Wohnungen beschlossen. Hier ist eine Zusammenfassung:
Die befristete Wiedereinführung einer degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) für den Wohnungsneubau ist Teil des "Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" – das Wachstumschancengesetz. Diese Maßnahme war Gegenstand von Änderungen durch den Vermittlungsausschuss, denen der Bundesrat am 22.3.2024 abschließend zugestimmt hat.
Die Abschreibung beträgt nunmehr fünf Prozent – vor den Vermittlungsausschuss waren es sechs Prozent – für Gebäude, die zu Wohnzwecken dienen und die vom Steuerpflichtigen hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wurden.
Das sind die Konditionen der befristeten degressiven AfA, so wie es der Gesetzentwurf für einen neuen § 7 Abs. 5a EStG vorsieht:
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