Wie können wir Wohngebäude effizienter gestalten und gleichzeitig unseren Beitrag zum Klimaschutz maximieren? Diese zentrale Frage treibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) an, das seit seiner Einführung eine entscheidende Rolle in der deutschen Energiepolitik einnimmt. Als Besitzer von Wohnimmobilien stehen Sie möglicherweise bereits vor der Herausforderung, sich mit den Auswirkungen des GEG vertraut zu machen oder sich den neuen Anforderungen anzupassen. In diesem Blogpost werden wir ausführlich das GEG beleuchten und insbesondere auf die jüngsten Anforderungen an Heizungssysteme seit 2024 eingehen. Gerade in diesem Bereich sind bedeutende Schritte für eine nachhaltigere Zukunft unserer Wohngebäude zu erwarten.
Am 1. November 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, das verschiedene gesetzliche Bestimmungen zur Energieeffizienz von Gebäuden zusammenführt. Das Hauptziel des GEG besteht darin, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und somit aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Es integriert verschiedene Aspekte wie Wärmedämmung, Heiztechnik, Nutzung erneuerbarer Energien und energetische Sanierungen in einem umfassenden Gesetz, um einen ganzheitlichen Ansatz für die Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz zu gewährleisten.
Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde das Ziel verfolgt, eine einheitliche und transparente Regelung für die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland zu etablieren. Zuvor war die Rechtslage durch eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze und Regelungen geprägt, was häufig zu Verwirrung führte. Das GEG wurde konzipiert, um diesen Umstand zu vereinfachen und eine effektivere Umsetzung der Vorschriften zu gewährleisten.
Seit der Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2020 wurden bedeutende Neuerungen im Bereich der Heiztechnik implementiert. Diese Modifikationen zielen darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren und stattdessen verstärkt auf erneuerbare Energien zu setzen. Sowohl die Installation als auch der Betrieb von Heizungsanlagen sind von diesen Veränderungen betroffen.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) betont, dass bestehende Heizsysteme weiterhin genutzt werden dürfen, sofern sie einwandfrei funktionieren und den geltenden Umwelt- und Sicherheitsstandards entsprechen. Im Gegensatz zu früheren Diskussionen über potenzielle Verbote bestimmter Heizungstypen sieht das GEG kein generelles Verbot für bereits installierte Heizungen vor. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, wie beispielsweise das seit 2015 bestehende Betriebsverbot für 30 Jahre alte Standard-Öl- oder Gasheizkessel. Diese müssen bis spätestens 2044 durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt werden. In anderen Fällen ist der Betrieb bestehender Heizsysteme weiterhin erlaubt, sofern sie den Vorgaben des Gesetzes entsprechen.
Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bleibt die Möglichkeit bestehen, fossile Heizungssysteme zu installieren, jedoch unter strengen Auflagen. Diese Auflagen sollen sicherstellen, dass die Nutzung fossiler Brennstoffe möglichst effizient und umweltverträglich erfolgt.
Solange keine kommunale Wärmeplanung erstellt wurde, können weiterhin alle bisher zugelassenen Heizsysteme in bestehenden Gebäuden installiert werden. Ab 2029 müssen jedoch 15 Prozent dieser Heizsysteme mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden, ab 2035 steigt dieser Anteil auf 30 Prozent und ab 2040 auf 60 Prozent. Diese Vorgabe gilt auch für Ölheizungen, die sogar über das Jahr 2026 hinaus weiter betrieben werden dürfen.
Gemäß den Richtlinien des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind Hausbesitzer verpflichtet, vor der Installation eines neuen Heizungssystems, das mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, eine verpflichtende Beratung durch einen Fachmann einzuholen. Diese Beratung ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die gewählte Heizungslösung den individuellen Bedürfnissen entspricht und den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird.
Fachleute können wertvolle Empfehlungen aussprechen und bei der Auswahl der optimalen Heizungsoption für das jeweilige Gebäude unterstützen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und die Verwendung umweltfreundlicher Heizungstechnologien zu fördern.
Gemäß den Bestimmungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen bei der Konzeption und Implementierung von Wärmeversorgungssystemen für neu errichtete Gebäude mindestens 65 Prozent der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Diese Regelung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Neuerrichtungen so umweltfreundlich und nachhaltig wie möglich beheizt werden.
Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen ist daher unumgänglich, um die geforderte Quote an erneuerbaren Energien zu erfüllen. Dies dient dazu, die Emissionen von Treibhausgasen zu verringern und den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu beschleunigen.
Für die energetische Sanierung von Wohngebäuden stehen staatliche Förderprogramme und finanzielle Anreize bereit, die Hausbesitzern Unterstützung bieten sollen. Diese Programme haben das Ziel, die Modernisierung von Heizungsanlagen und anderen energetischen Maßnahmen finanziell zu fördern. Insbesondere für die Modernisierung von Heizungsanlagen stehen verschiedene Fördermittel zur Verfügung, die dazu beitragen können, die Kosten zu senken.
Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und ein entsprechendes Antragsverfahren durchlaufen werden, um von diesen Förderungen zu profitieren. Es ist von großer Bedeutung, die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten und den Antrag rechtzeitig einzureichen, um die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.
Die zukünftige Ausrichtung der Gebäudeenergieversorgung eröffnet eine Vielzahl faszinierender Möglichkeiten. Neue Heizungstechnologien wie Wärmepumpen und Solarthermie sind nicht nur umweltfreundlich, sondern können auch den Energieverbrauch erheblich senken. Eine bedeutende Rolle spielen dabei Smart-Home-Lösungen und digitale Steuerungssysteme, die dazu beitragen, den Energieverbrauch effektiv zu überwachen und die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Integration dieser Technologien in Gebäude wird entscheidend sein, um eine nachhaltige Energieversorgung in Zukunft zu gewährleisten.
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