In NRW können Sie sich die Grunderwerbsteuer zum Teil zurückholen

Sarah Wengerich
von Sarah Wengerich

Das Land senkt für Immobilienkäufer die Grunderwerbsteuer um bis zu 10.000 Euro

Nordrhein-Westfalen gehört neben Brandenburg, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen zu den fünf Bundesländern mit den höchsten Grunderwerbsteuern. Die Käufer müssen 6,5 Prozent an den Staat zahlen. In Bayern und Sachsen waren es nur 3,5 Prozent.

Um Hauskäufer zu entlasten, legte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung im Dezember 2021 einen 400-Millionen-Euro-Förderplan vor, durch den Bewohner beim Kauf einer Immobilie einen Zuschuss von 2 Prozent des Kaufpreises, bis zu 10.000 Euro, erhalten können. Nach einer längeren Frist, in der die Förderkriterien festgelegt werden müssen, können ab dem 30.08.2022 Anträge bei der NRW Bank gestellt werden.

Nur 32.000 von 90.000 Käufern haben die Mittel beantragt

Aus der Antwort des NRW-Finanzministeriums auf die Anfrage des FDP-Finanzpolitikers Ralf Wetzel geht hervor, dass in diesen vier Monaten die Hälfte der Mittel beantragt wurde: Im Dezember gingen bei den NRW Banken 32.828 Bewerbungen ein. Der beantragte Betrag beläuft sich auf knapp 217 Millionen Euro. Dies entspricht einer durchschnittlichen Fördersumme von knapp 6.600 Euro. Die verbindlichen 110 Millionen Euro seien bewilligt worden, teilt das Ministerium mit. Witzel, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, bezeichnete die nordrhein-westfälische Grunderwerbsteuer als „lächerlich hoch“ und argumentierte, dass die Maßnahmen des Landes zur Wohneigentumsförderung nicht ausgereicht hätten: „Der Finanzminister verzögert und vertuscht die Entlastung auf ganzer Länge." Witzel kritisierte, dass die Maßnahme zurückhaltend angewandt werden. Auf den Webseiten der NRW-Bank und des Finanzministeriums waren lange keine Informationen über die Förderung zu finden. Dies wird sich Ende 2022 ändern. Bewerbungsformulare und Ansprechpartner finden Interessenten ab sofort.

Doch Witzels Forderung geht weiter: „Finanzämter sollten endlich in ihren Steuerbescheiden aktiv auf die Möglichkeit zur teilweisen Rückerstattung hinweisen. Bei gezielt vom Parlament beschlossenen Entlastungen erwarten wir auch einen politisch gewollten tatsächlichen Mittelabruf."

Tatsächlich dürfte der Kreis der Antragsberechtigten deutlich größer als 33.000 sein. Die NRW-Bank ging in ihrem Wohnungsmarktbericht zuletzt immer von etwa 90.000 Käufern von selbstgenutzten Wohnimmobilien pro Jahr aus. Zwar gibt es als Folge von Inflation, an- ziehenden Zinsen und explodieren- Baukosten eine Kaufrückgang.
Doch, wie sich ebenfalls aus der Antwort des Ministeriums ergibt, gingen die Grunderwerb-steuereinnahmen gerade einmal um 6,4 Prozent zum Höchststand 2021 auf 3,8 Milliarden Euro zurück. Überträgt man diesen Rückgang auf die bisherige Annahmen der NRW-Bank und zieht die bereits versorgten Käufer ab, blieben für 2022 immer noch gut 51.000 Käufer übrig, die noch keine Förderung beantragt haben. Der Topf reicht aber bei einer durchschnittlichen Fördersumme von 6600 Euro insgesamt nur für 60.600 Antragsteller. Doch durch eine im Dezember erfolgte Ausweitung des Programms auf Immobi-lieninteressenten, die 2023 kaufen, kommt noch einmal eine gehörige Zahl hinzu.

Peter Preuss, langjähriges Mitglied des CDU-Landesrats und aktueller Präsident des Hauseigentümerverbandes, begrüßte die Verlängerung der Finanzierung der Grunderwerbsteuerentlastung bis 2023. Er kritisierte das Förderprogramm aber auch wegen unzureichender Publizität. "Außerdem hat sich der Antragsstart verzögert." Der Verband räumt ein, dass sogar 50 % der berechtigten Käufer noch keine Förderung beantragt haben.

Preuß verlangt deshalb auch: „Mit jedem Grunderwerbsteuerbescheid sollte auch ein Informationsschreiben über das Förderprogramm verschickt werden. Denn was nützt ein Förderprogramm, das viele nicht kennen?" Zum anderen solle das Land eine klare Zusage geben: „Der Fördertopf bleibt bestehen, bis es eine Freibetragsregelung für selbst-nutzende Wohneigentümer in NRW gibt. Auch wenn die Haushaltsmittel noch ausreichend erscheinen, könnten viele Anträge für Käufe aus 2022 erst kommen." Die Käufer müssten gerade in dieser Situation mit solchen Zuschüssen verlässlichen rechnen können. „Wir würden es sehr begrüßen, wenn die NRW-Landesregierung im Bundesrat eine neue Initiative für den Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer startet. Das würde neuen Schwung in die eingefahrene Debatte bringen", so Preuß.

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