Damit die Mieterhöhung rechtswirksam ist, ist es wichtig, nicht nur die verschiedenen Fristen und Verfahren einzuhalten, sondern auch den Mieterhöhungsbrief ordentlich zu gestalten. Idealerweise lassen Sie als Eigentümer den Brief von einem qualifizierten Anwalt beglaubigen, damit auch Sie rechtlich abgesichert sind. Als erster Schritt hilft auch das Briefformular, die Mieterhöhung richtig zu formulieren.
Unabhängig davon, ob Sie eine Vorlage verwenden oder Ihren eigenen Brief schreiben möchten, um Ihre Miete zu erhöhen, sollten Sie Folgendes beachten:
Wählen Sie eine genaue Adressform, wie z. B. "An alle Mieter" oder für Einzelpersonen "Frau/Frau..."
Machen Sie die Betreffzeile deutlich, z. B. „Miete Wohnung XY erhöht am XX.XX.20XX.“ Begründen Sie die Mieterhöhungen und zeigen Sie Ihren Mietern die konkrete Berechnung der Erhöhung. Zudem sollten Sie begründen, warum die Mieterhöhung legal ist und wie die Mieten in Zukunft aussehen werden.
Das BGB gibt an, dass die Mieterhöhung mit Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens angewendet wird. Ermitteln Sie aktuelle oder vergleichbare Mietpreise und stellen Sie sicher, dass Sie die maximale Mietspanne nicht überschreiten. Auch die Mietpreisbremse setzt in vielen Bereichen Höchstgrenzen. Bitten Sie Ihre Mieter, eine schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung einzuholen, und geben Sie ihnen eine angemessene Frist dafür. Zwei Monate gelten allgemein als „angemessen“. Geben Sie auch an, dass eine Nichtbeantwortung einer Ablehnung der gemeldeten Erhöhung gleichkommt. Sie können auch sagen, dass Sie als stillschweigendes Einverständnis gelten, wenn der Mieter seine Mietzahlungen bis zum angegebenen Datum ohne schriftliche Bestätigung anpasst.
Bisherige Vermieter, die eine relativ niedrige Miete gefordert haben, können diese auf eine sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete (§558 BGB) erhöhen. Voraussetzung ist, dass sich die Kaltmiete in den letzten zwölf Monaten nicht verändert hat. Die Mieterhöhungsfrist beträgt drei Monate, wobei die Erhöhung erst 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung möglich ist.
Zudem ist eine Erhöhung der Miete gegenüber dem ortsüblichen Mietpreis bei Neben- oder Indexmieten nicht möglich, da für diese Mieten künftige Steigerungen bereits vertragsgemäß festgelegt sind. Dies gilt für den Zeitraum, in dem die Indexierung oder Indizierung vereinbart wurde.
In den meisten Fällen ist der Grund für die Mieterhöhung die Anpassung ähnlicher Mieten vor Ort – also gesetzlich zulässige Erhöhungen.
Konkret sollten Sie in Ihrem Erhöhungsschreiben darlegen, was eine ortsübliche Vergleichsmiete bedeutet und wie Sie diese definieren. Dies ist mit folgenden Nachweisen möglich:
Bei Vertragsabschluss wird die Höhe der Miete zwischen Mieter und Vermieter im Mietvertrag festgehalten. Danach muss jede Vertragsänderung von beiden Parteien genehmigt werden. Reagiert der Mieter auf die Mieterhöhung nicht oder weigert er sich, die Miete zu erhöhen, ist der Vermieter berechtigt, den Mieter auf dessen Zustimmung zu verklagen. Mehrere Bedingungen müssen erfüllt sein:
Ein Mieter hat zum 1. Mai seine Miete erhöht. Einverstanden. Vermieter dürfen die Miete 15 Monate lang, also am 31. Juli, nicht erhöhen. Des Folgejahres. Bereits ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung können Vermieter einen neuen Mieterhöhungsantrag stellen. Geht dem Mieter früher eine Aufforderung zur Mieterhöhung zu, bleibt dies wirkungslos (BGH WuM 1993, 388). Zu dieser Jahresfrist kommt zugunsten des Mieters eine Frist von drei Monaten hinzu, bei unveränderter Miete für 15 Monate (§ 558 I BGB).
Beispiel 2:
Ein Mieter hat zum 1. Mai seine Miete erhöht. Einverstanden. Wenn wir jetzt 12 Monate hinzufügen, wäre die jährliche Frist der 30. April. Des Folgejahres. Ab 1. Mai. Im neuen Jahr liegt eine neue Forderung nach einer Mieterhöhung im Briefkasten der Mieter. Mieter haben jetzt noch drei Monate Bedenkzeit. In diesem Fall wird die neue Miete erstmals zum 31. Juli fällig. Fälligkeitsdatum überschritten.
Wie aus dem Musterschreiben hervorgeht, muss der Mieter die ausgeschriebene Mieterhöhung (jeglicher Art) akzeptieren. In der Regel geben Sie ihm dafür eine Frist von zwei Monaten. Für die Bequemlichkeit Ihres Mieters können Sie ihm direkt eine Einverständniserklärung zukommen lassen. Es sollte das Datum der Mitteilung oder des Schreibens, das Datum des Inkrafttretens der Erhöhung, die Nettoalt- und Neumiete, den Prozentsatz der Erhöhung und den zukünftigen Gesamtbetrag enthalten.
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