Neue Regelung zur Aufteilung des Co2-Preises bei Immobilien

Sarah Wengerich
von Sarah Wengerich

Seit 2021 wird die Emission für Co2 bei Mietern bepreist. Entrichtet werden muss dieser Preis beim Verbrennen von Heiz- oder Kraftstoffen. Der Co2-Preis wird dabei immer pro Tonne Co2 angegeben. Der Co2 Preis steigt konstant, aber schnell an.

In Zukunft ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Als der Co2-Preis eingeführt wurde, lag er Preis bei einer Tonne bei 10 Euro – als er dann im Januar 2021 eingeführt wurde, belief sich der tatsächliche Co2-Preis pro Tonne bereits auf 25 Euro. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 7,5 bis 8,4 Tonnen pro Jahr wären das im Jahr 2021 187,5€ bis 210€ pro Person. In diesem Jahr wird pro Tonne Co2 30€ gezahlt. Bis zum Jahr 2025 soll der Preis schrittweise auf 55 Euro erhöht werden. Ob dies in der aktuellen Situation, besonders in Bezug auf den Mangel von Gas und Kraftstoffen wirklich durch die Politik weiter durchgesetzt werden kann, bleibt offen. Sich jedoch ausreichend auf einen weiteren Preisanstieg vorzubereiten wird nur zu Ihrem Vorteil sein. 

Hier unser Geheimtipp: Kaufen Sie Zertifikate auf den Co2-Preis, damit Sie bei einem weiteren Preisanstieg davon profitieren können. Dies soll keine Anlage-Empfehlung sein. Dennoch können Sie so das Risiko minimieren und sich eine Menge Geld einsparen. 


Bis jetzt wird der Co2-Preis komplett vom Mieter übernommen, weswegen Sie als Eigentümer wahrscheinlich noch nicht so viel davon mitbekommen haben. Mieter haben jedoch keinen direkten Einfluss auf die energetischen Faktoren, wie die Dämmung oder eine veraltete Heizung. Diese Kosten wurden bisher immer vom Vermieter auf den Mieter abgewälzt. Für Sie als Mieter also nachteilig.


Gute Neuigkeiten für Mieter - Schlechte für Vermieter: In Zukunft sollen die Kosten zwischen Mieter und Vermieter gleichermaßen aufgeteilt werden. Die Höhe richtet sich dabei nach wie vor nach der Energiebilanz der Immobilie. 


Das ganze basiert auf einem Stufenmodell, welches die Teilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter darlegt. Dabei werden zehn Einstufungen zur Energiebilanz von Gebäuden erstellt und kategorisiert.

Bei Wohnungen, die eine besonders schlechte Energiebilanz aufweisen, sollen Vermieter 90 % der Co2-Kosten tragen. Dies soll den Druck auf Vermieter erhöhen, die jeweiligen Immobilien energetisch aufzurüsten und Geld zu investieren. Wir gehen stark davon aus, dass bei besonders schlechten oder älteren Objekten eine Nachrüstung bei vielen Eigentümern lohnenswert wird. 

Wann gilt eine Immobilie als energetisch "schlecht"? Immobilien, welche mehr als 52 kg Co2 pro Quadratmeter pro Jahr ausstoßen.



Fällt die Immobilie jedoch in die Kategorie: Energiestandard EH55, muss der Eigentümer keine Kosten tragen – die Kosten für die Co2-Emission werden komplett vom Mieter getragen. Den Energiestandard EH55 erfüllen vor allem Neubauten. Diese Immobilien verbrauchen nur 55 % der Energie, die ein Standardhaus benötigt. 


Es gibt jedoch auf ein paar Ausnahmen. Zum Beispiel können bei denkmalgeschützten Immobilien keine energetischen Sanierungen durchgeführt werden. So trägt der Mieter weiterhin die aufkommenden Kosten für die Co2-Emissionen.


Fazit: Je schlechter die energetische Bilanz des Hauses oder der Wohnung, desto mehr muss der Vermieter am Co2-Preis übernehmen.
Dies soll Anreiz für Vermieter sein, Gebäude energetisch zu sanieren. Die Regelung soll ab 2023 gelten.


Wichtig: Das vorgestellte Stufenmodell soll zunächst nur für Wohngebäude gelten und eingesetzt werden – für Geschäfte, Bürogebäude und andere Gebäude sollen die Kosten zur Hälfte aufgeteilt werden. 

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