Tippgeber in Aachen oder Köln werden! Das müssen Sie beachten

Sarah Wengerich
von Sarah Wengerich

Wenn Sie eine Immobilie in Aachen, Köln oder der Region erwerben oder verkaufen möchten, ist es Goldwert über die passenden Kontakte zu verfügen. Insbesondere vor dem Hintergrund des angespannten Immobilienmarktes, kann so der gesamte Prozess deutlich beschleunigt werden.

Aus diesem Grund bieten wir bei Sälzer & Partner Tippgeber-Provision für die erfolgreiche Vermittlung von Immobilien in Aachen, Köln, Düren oder der Eifel an.

In diesem Artikel wollen wir Ihnen einmal das Konzept der Tippgebervereinbarung näher bringen und Ihnen die Vorteile für alle Parteien zeigen:

Werden Sie Tippgeber für Sälzer & Partner

*Wir melden uns umgehend bei Ihnen, damit Sie schnellstmöglich als Tippgeber aktiv sein können. Tragen Sie dafür bitte Ihren Namen, E-Mail und Ihre Telefonnummer in das Formular ein.

Was genau ist eine Tipp­geber­verein­barung?

Bei einer Tippgebervereinbarung handelt es sich um eine direkte Vereinbarung zwischen Ihnen und uns als Sälzer & Partner. Wenn Sie bei einer Immobilie wissen, dass diese verkauft werden soll, können Sie mit Uns eine passende Tippgebervereinbarung abschließen.

Dabei profitieren Sie direkt von der Verkaufsprovision. Da wir in Aachen, Köln und der Umgebung stets nach geeigneten Immobilien suchen, können Sie von dem Verkauf direkt partizipieren. 

Eine Tippgebervereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns, bei der Sie für die Kontaktweiterleitung zu einem Eigentümer bezahlt werden.

Mit einer Tippgebervereinbarung erhalten Sie einen Teil unserer vertraglich vereinbarten Provision beim Verkauf einer Immobilie oder bei der erfolgreichen Vermietung. 


Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sollten bei einer Tipp­geber­verein­barung beachtet werden?

Bevor Sie die Immobilie an uns zur Vermittlung weiterreichen, sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung mit uns abschließen. In der Tippgebervereinbarung sind alle wichtigen Aspekte mit enthalten, damit Sie zu 100% Ihre Provision erhalten.


Hier nur kurz, was eine vernüftige Tippgebervereinbarung ausmacht:
In der Vereinbarung sind in jedem Fall die Vertragsparteien klar benannt. Neben den Beteiligten des Vertrages sollten Sie darauf achten, dass eine konkrete Beschreibung der Tippgeberaktion enthalten ist. Dabei ist bspw. der Zeitraum klar zu benennen. Gibt es einen bestimmten Zeitpunkt, bis zu dem der Tippgeber finanziell beteiligt wird oder ist die Beteiligung unbefristet. Im Fall von Sälzer & Partner ist die Provision unbefristet. 

Die Weiterleitung der Kontakte erfolgt dabei an Sälzer & Partner per E-Mail oder Telefon. Das Ganze halten wir in unserem CRM-System fest und führen die Eigentümer-Anbahnung durch.

Unsere Tippgebervereinbarung ist inhaltlich dahin gehend abgesichert, sodass unlautere Mittel, Täuschungen und Belästigungen ausgeschlossen sind.

Ebenfalls wird in unserer Tippgebervereinbarungen vereinbart, dass Sie als Tippgeber nicht als Vertreter von Sälzer & Partner auftreten dürfen.

Für den Abschluss einer Tippgebervereinbarung müssen Sie als Tippgeber volljährig und geschäftsfähig sein.


Welche Vergütung ist bei einer Tipp­geber­verein­barung üblich?
Das bekommen Sie bei Sälzer & Partner

Meistens wird die Vergütung individuell mit dem Makler festgelegt.

Dabei bezieht sich unsere Provision auf den Nettoteil der erzielten Gesamt-Provision bei einer erfolgreichen Vermietung oder einem Verkauf.

Üblicherweise können Sie als Tippgeber von einer Provision von 10 Prozent der Provision des für den Verkauf zuständigen Unternehmens rechnen. Dabei setzen die meisten Makler die Obergrenze bei 1.000€. 

Wird eine Immobilie bspw. für einen Preis von 500.000 Euro verkauft und die Provision liegt bei 5 Prozent, erhält der Makler eine Provision 25.000 Euro.

In diesem Beispiel würde der Tippgeber bei einer entsprechenden Vereinbarung von 15 Prozent, mit 3.750 Euro beteiligt werden. Da die meisten Makler jedoch mit einer Obergrenze von 1.000€ arbeiten erhalten Sie leider nur einen Bruchteil von Ihrer Provision.

Bei Sälzer & Partner gilt diese Obergrenze nicht! Wir wissen wie wichtig ein gutes Netzwerk mit starken Kontakten ist. Aus diesem Grund sind wir gerne bereit Ihnen mehr zu geben.


Wann müssen wir die Tipp­geber­provision aus der Tipp­geber­verein­barung bezahlen?

Im Rahmen der Tippgebervereinbarung wird bei uns festgelegt, dass sich Sälzer & Partner dazu verpflichtet, den Kaufvertragsabschluss mit Unterzeichnung an Sie als Tippgeber zu melden.

Zu diesem Zeitpunkt ist üblicherweise die Zahlung an den Tippgeber fixiert. Somit ist eine unmittelbare Zahlung gewährleistet.

Sie sollten zudem darauf achten, dass innerhalb der Tippgebervereinbarung klar geregelt ist, wie die Kontaktaufnahmen bei Vertragsabschluss zu erfolgen hat. 
Klassicherweise verständigen wir und mit unseren Tippgebern gerne per E-Mail oder das Telefon.


Welche Verpflichtungen entstehen im Rahmen eine Tipp­geber­verein­barung?

Die Pflichten können für beide Parteien individuell vereinbart sein. Wenn Sie als Tippgeber keinen Tipp oder Kontakt benennen, entstehen für Sie auch keine Pflichten oder Risiken.

Lediglich im Fall einer Tippbenennung, mit dem ein Vertrag zustande kommt, sind wir als Sälzer & Partner, verpflichtet, die Tippgeberprovision an Sie zu bezahlen.


Wie kann eine Tipp­geber­verein­barung gekündigt werden?

Sie können die Tippgebervereinbarung mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats kündigen.

Diese ist per Schriftform einzureichen. Somit ist ein guter Nachweis möglich, welcher rechtlichen Streitigkeiten vorbeugt.


Was sollten Sie als Tippgeber noch beachten?

Sie sollten den Verkäufer vor der Kontaktweitergabe ein schriftliches Einverständnis einholen, dass die Weitergabe der Daten mit seinem Einverständnis erfolgt.

Insofern Sie dem Verkäufer lediglich die Information weitergeben, dass dieser sich mit Sälzer & Partner in Verbindung setzen soll, muss der Verkäufer über die potenzielle Tippgeberprämie informiert sein. Haben Sie den Verkäufer dahin gehend nicht informiert, liegt eine unzulässige Kommerzialisierung der Privatsphäre vor.

Ein weiterer relevanter Punkt ist die Steuerpflicht, wenn Sie als privater Tippgeber eine Tippgebervereinbarung abschließen. Nach Paragraf 22, Absatz EStG ist eine Einnahme aus eine Tippgebervereinbarung zu versteuern, wenn sie den jährlichen Freibetrag überschreitet.

Aktuell beträgt die Höhe der nicht zu versteuernden Provision 256 Euro pro Jahr.

Im Rahmen einer Tippgebervereinbarung sollten Sie in jedem Fall ausschließen, dass ein Vergütungsanspruch besteht, wenn die betreffende Immobilie bereits bekannt ist. Ebenso sollte ein Anspruch bei bereits öffentlich ausgeschriebenen, respektive im Rahmen einer Zwangsversteigerung angebotenen, Objekten ausgeschlossen werden. Gibt es für eine Immobilie mehrere Tippgeber, sollte ausschließlich der erste Tippgeber vergütet werden. In diesem Fall sollten die weiteren Tippgeber kurzfristig informiert werden, dass Vorkenntnis besteht.


Fazit

Mit einer Tippgebervereinbarung können Sie durch Kontakte zu Immobilienverkäufern Geld verdienen. 

Wenn Sie jemanden kennen, der seine Immobilie in Aachen, Köln oder der Umgebung verkaufen oder vermieten möchte, dann kontaktieren Sie uns gerne und werden Sie Tippgeber!


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Unsere langjährige Erfahrung in der Finanz- und Bankindustrie sind zusätzlich die solide Basis für seriöses Auftreten und Verhandlungsgeschick. Mit einer ausgeprägten Finanzexpertise sind wir gerne auch für Sie der vertrauensvolle Ansprechpartner bei Ihrem nächsten Immobilienvorhaben.

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