Wie hoch sind die aktuellen Maklergebühren in Deutschland?

Sarah Wengerich
von Sarah Wengerich

Nach der Entscheidung, ein Haus zu kaufen oder zu verkaufen, stellen Sie sich sicher einige Fragen. Immobilienmakler kennen sich in diesem Bereich sehr gut aus und können Ihnen beim Kauf und Verkauf von Immobilien sehr gut helfen. Makler können auch helfen, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten oder vermieten wollen. Aber wie viel kostet ein Immobilienmakler wirklich und wann muss man die Provision zahlen? 


Was kostet ein Makler?

Eine immer wiederkehrende Frage ist sicherlich, ob schon die Beauftragung eines Immobilienmaklers mit Kosten verbunden ist. Schließlich ist ein erfolgreicher Verkauf nicht vorher zu 100% sicher. Die Antwort auf diese Frage ist sehr klar. Die Vermittlungsprovision müssen Sie erst zahlen, wenn der Kaufvertrag erfolgreich zustande gekommen ist. Der Vermittlungsvertrag ist kein Dienstvertrag! Bei Sälzer & Partner zahlen Sie erst die Vermittlungsprovision nachdem Sie das Geld auf Ihrem Konto haben. 

Das bedeutet, dass Sie dem Immobilienmakler kein Geld für die Beauftragung schulden. Sie müssen nur bezahlen, wenn der Immobilienverkauf erfolgreich ausgeführt wird. Grundsätzlich ist zwischen Kauf und Verkauf, Miete und Vermietung zu unterscheiden. Bei einem gültigen Maklervertrag müssen Sie eine Provision berücksichtigen, die Sie an den Makler zahlen. Es ist an einen bestimmten Rahmen gebunden. Die Höhe der Provision richtet sich nach den jeweiligen Landesbestimmungen.

Die Maklerprovision deckt in der Regel die dem Makler entstehenden Kosten ab. Dazu gehören Reisekosten, Werbung und Zeitaufwandsentschädigungen. Hinsichtlich der Eigentumsform ist zwischen Privateigentum und Gewerbeeigentum zu unterscheiden. Dabei ist auch wichtig, wie Ihre Immobilie in Aachen, Köln oder der Umgebung verkauft werden soll. Die Maklerprovision richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und liegt in der Regel zwischen 3% und 7,5%. In den meisten Fällen sind es jedoch 7,14%. 
Wichtig: Die Provision beim Immobilienkauf wird zwischen Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen aufgeteilt. So zahlen Sie als Immobilienverkäufer nur 3,57% an Provision. 

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So können Sie sich ein Bild von dem möglichen Verkaufspreis machen und entscheiden, ob Sie Ihre Immobilie in Aachen, Köln oder der Umgebung mit Sälzer & Partner verkaufen wollen oder nicht. Wenn Sie sich dafür entscheiden, schließen Sie einen Vermittlungsvertrag ab, welcher die Provisionsregelung beinhaltet.

Wer muss den Makler bezahlen?

Die Frage, wer den Makler bezahlt, ist nicht einfach zu beantworten. Handelt es sich um ein Mietobjekt, gilt die sogenannte Home-Rule. Diese wurde 2015 eingeführt und besagt, dass derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt, auch die volle Provision bezahlen muss. Vor Juni 2015 musste der Mieter eine Provision zahlen. Nach der Gesetzesänderung müssen die Besteller nun zahlen. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten möchten und einen Immobilienmakler beauftragen, müssen Sie die Kosten tragen. Natürlich fallen auch hier nur Kosten an, wenn der Makler den Deal erfolgreich für Sie ausgehandelt hat. Die Höhe der Provision darf zwei Nettokaltmieten einer Privatimmobilie nicht übersteigen. Dies wird durch das Wohnvermittlungsgesetz eingeschränkt. Vergessen Sie nicht die Mehrwertsteuer - Die Mehrwertsteuer kommt immer oben drauf. Etwas anders sieht es bei Gewerbeimmobilien aus. Bei Gewerbeimmobilien richtet sich die Höhe der Provision nach der Höhe der monatlichen Miete. Die monatlichen Mietpreise berücksichtigen die ortsüblichen Quadratmeterpreise und Indexmieten.

Der Vermieter wiederum zahlt die Provision selbst, wenn ein passender Mieter gefunden wird. Leider versuchen Vermieter manchmal, die Kosten auf die Mieter umzuwälzen. Im Zweifelsfall können Sie sich an den Mieterbund wenden. Auch Gewerbeimmobilienbesitzer zahlen dem Makler eine Provision. Die Höhe der Maklergebühren ist nicht begrenzt. Hier wird die Höhe frei vereinbart. Grundlage ist die monatliche Miete. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses sieht die Sache etwas anders aus. Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, richtet sich die Höhe nach dem ortsüblichen Provisionssatz und der Höhe des Kaufpreises. Provisionen sind für private und gewerbliche Immobilien frei verhandelbar. In jedem Fall sind auch Nebenkosten und Grundbuchkosten zu berücksichtigen. Laut Gesetz beträgt die Bedenkzeit für die Beurkundung des Kauf- und Verkaufsvertrags 14 Tage. Auch beim Verkauf von Immobilien richtet sich die Provision nach dem Kaufpreis und dem üblichen Provisionssatz. Auch hier sind zusätzliche Kosten für die Dokumentation und Eintragung im Kataster vorgesehen. Die Frist für die rechtliche Bedenkzeit beträgt ebenfalls 14 Tage.

Was hat sich dem 23.12.2020 geändert?

Früher waren die Regelungen für Maklerprovisionen etwas anders als heute. Verschiedene Regionen Deutschlands haben unterschiedliche Regeln, wenn es um den Verkauf von Immobilien geht. Einige Käufer müssen dem Makler die volle Provision zahlen, obwohl sie den Makler nie beauftragt haben. Da viele Zwischenhändler die Kosten für die Käufer nur erhöhen und damit die Preise erhöhen, hat der Gesetzgeber Gesetze erlassen, um dies zu verhindern. Das neue Gesetz trat 2020 in Kraft. Seit 2020 gilt: Die Verteilung der Maklerprovision schreibt vor, dass der Käufer nicht mehr zahlen darf als der Verkäufer.

Insbesondere macht das Gesetz die Verteilung der Maklerprovisionen gerechter, was nicht einheitlich geregelt ist. Das Gesetzt besagt, dass beide Parteien (Käufer und Verkäufer) die Provisionskosten nun zu gleichen Teilen aufteilen. Dies ist besonders vorteilhaft für Immobilienkäufer. 

Seit Dezember 2020 gibt es für beide Parteien keine gebührenfreie Vereinbarung mehr. Es ist immer möglich, dass der Verkäufer die Provision allein trägt. Der Käufer der Immobilie hat das Recht, den zwischen dem Verkäufer und dem Makler geschlossenen Vertrag einzusehen. Bisher konnten Maklerhonorare mündlich vereinbart werden. Heute ist nur noch ein schriftlicher Vertrag rechtsgültig. Für Verträge über den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gilt das neue Maklerprovisionsgesetz. Bei unbebauten Grundstücken und Wohnungen werden die Maklergebühren nicht geteilt. 

Fazit

Eine Beauftragung eines Maklers kann durchaus Sinn ergeben. Es spart Zeit und nimmt Ihnen Verwaltungsaufgaben ab. Ein Makler hat viele Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt. Außerdem kennt er den Immobilienmarkt. Dadurch kann er Ihnen ein guter Berater beim Kauf- oder Verkauf einer Immobilie sein. Der Kauf oder Verkauf kann sich als komplizierten Prozess herausstellen. Ein Makler kennt sich mit diesen Problemen aus und kann Ihnen helfen, alles gut und schnell über die Bühne zu bringen.

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